Für die Eigentumsübertragung (trapasso di proprietà) einer Immobilie ist in Italien ein Notar (notaio) zwingend vorgeschrieben. Er ist unparteiisch (imparziale), repräsentiert also weder Verkäufer noch Käufer, sondern den italienischen Staat. Seine Pflicht ist es, alle Formalitäten zu prüfen und nicht, die Interessen von Verkäufer oder Käufer zu schützen und Sie über Risiken oder mögliche Betrügereien aufzuklären - hierfür sollten Sie sich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt (avvocato) engagieren.
Während es nicht unbedingt notwendig ist, dass ein Notar beim Abschluss des Vorvertrages (compromesso/contratto preliminare) hinzugezogen wird, muss er bei der Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages (rogito) auf jeden Fall anwesend sein. Er verfasst die endgültige Verkaufsurkunde und bezeugt die Unterschriften sowie die Zahlung des im Kaufvertrag veranschlagten Kaufpreises, abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen. Mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages geht das Eigentum an der Immobilie unmittelbar auf den Käufer über!
Vor Abschluss des Kaufvertrages kontrolliert der Notar, ob die Immobilie im Immobilienregister registriert- und der Verkäufer als Eigentümer eingetragen- und zum Verkauf der Immobilie ohne Zustimmung Dritter berechtig ist. Weiterhin muss der Notar prüfen, ob der Verkäufer die Immobilie rechtmäßig erworben hat und es sich hierbei um ein genehmigtes Objekt und nicht um einen „Schwarzbau“ handelt.
Nach Abschluss des Kaufvertrages muss der Notar den neuen Besitzer binnen 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung auf dem Liegenschaftsregister (Conservatoria dei Registri Immobiliari) registrieren und alle hierfür notwendigen Formalitäten vorbereiten. Ohne diese Registrierung ist der Kaufvertrag Dritten gegenüber nicht wirksam! In diesem Zuge begleicht der Notar im Namen des neuen Besitzers auch die Grunderwerbsteuer.
Das Honorar des Notars hängt sowohl vom Umfang seiner Tätigkeiten als auch vom Wert des Kaufobjekts ab. Hinzu kommen eventuelle weitere, von Ihnen beanspruchte Leistungen, und sonstige, in Ihrem Namen getätigte, Ausgaben. Das Honorar für den Notar ist bei Abschluss des Kaufvertrages fällig und wird inkl. 22% MwSt zusammen mit allen anfallenden Steuern und Gebühren in Rechnung gestellt.
Auch wenn es in Italien üblich ist, dass der Notar Seitens des Käufers bestimmt wird, so ist es oftmals von Vorteil, den von der Immobilienagentur vorgeschlagenen Notar zu wählen. Immobilienmakler haben meist gute Kontakte zu Notaren oder gar eine fixe Kooperationen mit einem bestimmten Notar (notaio convenzionato). Dies hat den Vorteil, das der Makler oftmals schneller einen Termin erhält und die gesamte Abwicklung schneller von der Hand geht, da sich die Parteien bereits kennen und der Makler weiß, welche Unterlagen vorbereitet werden müssen.
Wenn es Ihnen wichtig ist, den Kaufvertrag auch in deutscher Sprache vorliegen zu haben, so sollten Sie dies zeitnah ankündigen, da die Übersetzung des notariellen Kaufvertrages als auch aller damit zusammenhängenden Dokumente eine gewisse Zeit beansprucht. Oftmals kann der Notar oder der Immobilienmakler einen Dolmetscher organisieren, andernfalls finden Sie hier diverse Adressen.