ITALIEN
DEUTSCHLAND
Egal ob Sie der italienischen Sprache mächtig sind oder nicht – vor allem beim Erwerb von hochpreisigen Immobilien sollten Sie auf jeden Fall einen Rechtsberater (consulente legale) hinzuziehen welcher Ihre Interessen vertritt. Dieser verursacht auf den ersten Blick natürlich zusätzliche Kosten, im Anbetracht der Summe die Sie zu investieren gedenken, würden Sie jedoch sicherlich an der falschen Stelle sparen, wenn Sie sich dazu entscheiden, den Immobilienerwerb ohne Rechtsbeistand abzuwickeln. Ein Rechtsanwalt ist leider oftmals auch nach dem Kauf von Nöten, sollte es im Nachhinein zu Streitigkeiten mit den Verkäufer, den neuen Nachbarn oder z.B. einer beauftragten Baufirma kommen.
Ein zweisprachiger (bilingue) Anwalt, der Sie in Ihrer Muttersprache beraten kann ist natürlich vorzuziehen, allerdings sollten Sie auch sicherstellen, dass dieser auf das italienische Immobilienrecht spezialisiert ist und sich vorzugsweise auch mit den örtlichen Gegebenheiten auskennt.
Aufgabe des Anwalts (avvocato) ist es, das Kaufobjekt auf Rechtsrisiken (rischi legali) zu prüfen, Sie über Gefahren aufzuklären und vor eventuellen Betrügereien (inganni/imbrogli/truffi) zu schützen. Er kann kontrollieren, ob Vorkaufsrechte (diritti di prelazione) auf die Immobilie bestehen, diese mit Hypotheken belastet ist, Verordnungen zum Denkmalschutz (tutela die beni culturali) oder anderweitige Nutzungseinschränkungen vorliegen, für die Immobilie - sowie alle An- und Umbauten daran - entsprechende Baugenehmigungen (concessione edilizia) vorliegen und ein Bewohnbarkeitszeugnis (abitabilità) ausgestellt wurde.
Auch sollten Sie alle Verträge (contratti), die Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie unterschreiben, vorab von Ihrem Rechtsberater prüfen lassen. Dies gilt natürlich vor allem für den verbindlichen Vorvertrag (compromesso/contratto preliminare), sowie den notariellen Kaufvertrag (rogito notarile).
Das Honorar (compenso) des Anwalts ist gesetzlich geregelt, lässt dem Anwalt aber einen gewissen Spielraum. Je nach Absprache berechnet dieser für seine Tätigkeiten ca. 1% bis 2% des im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreises oder aber anhand eines Fixpreises auf Basis des Arbeitsaufwandes. Auf Anwaltskosten wird eine Mehrwertsteuer von 22% fällig. Vereinbaren Sie das Honorar stets vor der Vergabe des Mandats (mandato) und erkundigen Sie sich genau, welche Leistungen dies beinhaltet, das erspart Ihnen hinterher lästige Diskussionen.