Das italienische Immobilienrecht ist sehr komplex. Auch wenn Sie „nur“ Immobilienbesitzer in Italien sind und hier keine weiteren Einkünfte haben, ist es von Vorteil, sich einen deutschsprachigen Steuerberater zu suchen, welcher auf das italienische Steuerrecht spezialisiert ist.
Die Steuer ist in Italien eine Bringschuld, das heißt sie werden nicht zwingend anhand eines Steuerbescheides zur Zahlung aufgefordert, sondern müssen die anfallenden Steuern fristgerecht und in korrekter Höhe eigenverantwortlich abführen.
Die bei dem Erwerb einer Immobilie anfallenden Steuern werden direkt an den Notar bezahlt, hier brauchen Sie noch keine Unterstützung von einem Steuerberater. Anders sieht es jedoch bei der jährlichen Grundsteuer aus: diese Steuern müssen jährlich abgeführt werden und nicht alle Gemeinden schicken hierfür automatisch einen Steuerbescheid raus. Auch eventuellen Einnahmen durch Vermietung der eigenen Immobilie unterliegen der Steuerpflicht in Italien, genauso wie in Italien angemeldete Autos oder Boote.
Mehr zur Steuerpflicht in Italien finden sie hier.