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Immobilien unter Denkmalschutz

Beim Erwerb von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden (beni cultural) sollten Sie bedenken, dass diese meist mit strengen Auflagen, bezüglich eventueller Restaurationsarbeiten, verbunden sind. Dies hat zur Folge, dass Sie die Immobilie nicht einfach nach Ihren Wünschen umbauen und restaurieren dürfen, sondern hierbei rigide Vorschriften beachten müssen. Informieren Sie sich daher vor der Kaufentscheidung bei einem Fachmann, in welchem Umfang Sie Veränderungen an der Immobilie vornehmen dürfen.

Desweiteren hat der italienische Staat ein Vorkaufsrecht (dritto di prelazione)  auf denkmalgeschützte Immobilien. Lassen Sie vom Notar (notaio) also auf jeden Fall vor Unterzeichnung des Kaufvertrages (rogito) kontrollieren, ob der Staat von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen will.

Der Notar beantragt dann für gewöhnlich, die Immobilie nach Unterzeichnung des Vorvertrages verwalten (gestire) zu dürfen. Wird binnen 60 Tagen kein Anspruch auf die Immobilie erhoben, kann der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet werden. Andernfalls wird der Vorvertrag nichtig und der Käufer erhält seine Anzahlung zurück.

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