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Infos für Mieter und Vermieter

In Italien herrscht ein strenges Mietrecht welches vor allem dem Mieter zu Gute kommt. Da dies bei unmöblierten Immobilien noch stärker ins Gewicht fällt, wird der Großteil der Immobilien in der Gardasee-Region - oftmals zum Leidwesen der Mieter - möbliert vermietet. Prinzipiell muss jeder Mietvertrag, der eine Dauer von 30 Tagen überschreitet, registriert werden und die Miete muss über einen nachvollziehbaren Zahlungsweg, z.B. per Banküberweisung, erfolgen.

 

 

Mietverträge in Italien

Wenn es um die private Nutzung einer Immobilie geht, unterscheidet man in Italien vier Arten von Mietverträgen. Zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit aller Verträge ist die Schriftform:

 

 

Kosten

Neben der monatlichen Miete fallen bei Abschluss eines Mietvertrages noch Kosten für gebührenpflichtige Marken (marche da bollo), Maklerprovision, Kaution und Vertragsregistrierung an:

 

 

Weitere Informationen

Nachfolgend noch einige weitere Informationen, die Ihnen eventuell hilfreich sein könnten:

 

 

Ferienvermietung

Immer mehr Käufer möchten Ihre Zweitimmobilie am Gardasee nicht nur privat nutzen, sondern sehen darin auch ein lukrarives Nebengeschäft. Um eine Immobilie als Ferienimmobilie touristisch anzubieten, sind diverse Schritte notwendig. Weitere Infos zu diesem Thema finbden Sie in unserer Rubrik Ferienvermietung.

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