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Kaution bei Langzeitmiete

Das Gesetz sieht vor, dass die vom Mieter zu hinterlegende Kaution (deposito cauzionale) 3 Monatsmieten nicht überschreiten darf, da diese nur den Zweck hat, durch Sie verursachte Schäden an dem Mietobjekt richten zu lassen.

Die Kaution kann anhand einer Bank- oder Versicherungsbürgschaft (fideiussione bancaria/-assicurativa), einem garantierten Scheck (assegno a garanzia) oder aber bar (in contanti) bezahlt werden. Letzteres ist aufgrund des italienischen Geldwäschegesetztes (normativa antiriciclaggio) jedoch nur möglich, wenn die Kaution 5.000 Euro nicht übersteigt.

In jedem Fall ist der Vermieter (locatore) verpflichtet, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses binnen zwei Monaten zurückzuerstatten und dem Mieter die jährlich anfallenden Zinsen (interessi) zu überweisen. Sollte sich der Vermieter nicht an die jährlichen Zinszahlungen halten, haben Sie 10 Jahre Zeit um diese einzuklagen, ehe Ihr Anspruch darauf verjährt (prescrizione).

Der Vermieter darf die Kaution teilweise oder im vollen Umfang nur dann einbehalten, um von Ihnen verursachte Schäden an der Immobilie zu reparieren oder aber für den Fall, dass eine oder mehrere monatliche Mietzahlungen ausgeblieben sind.

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