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Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten im Mietverhältnis

Prinzipiell gilt, dass kleinere Reparaturen (piccole manutenzioni) und Instandhaltungsarbeiten (lavori di manutenzione) vom Mieter (locatario/conduttore) getragen werden und der Vermieter (locatore) lediglich für größere Umbau- oder Instandhaltungsmaßnahmen (ristrutturazioni) aufkommen muss.

Wo genau die Grenze zwischen „kleineren“ und „größeren“ Arbeiten liegt wird jedoch nirgends explizit definiert, so dass auf jeden Fall immer erst mit dem Vermieter Rücksprache gehalten werden sollte, bevor irgendwelche Investitionen getätigt werden die zur Instandhaltung der Immobilie beitragen.

Der Mieter ist in jedem Fall für die jährliche Wartung der Heiz- und Klimaanlagen verantwortlich. Auch die regelmäßige Wartung eines eventuell vorhandenen Pools oder Jacuzzi liegt in der Verantwortung des Mieters.

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