Dank internationalen Vermittlungsportalen wie zum Beisiel AirBnb und Homeaway ist es dieser Zeit einfach wie nie, Kapital aus den eigenen vier Wänden zu schlagen. Auch am Gardasee ist dieser Trend nicht spurlos vorbeigegangen: die Übernachtungen im Bereich der privaten Ferienvermietung verbuchen von Jahr zu Jahr größere Zuwächse. Dementsprechend hat sich in den letzten Jahren auch der Fokus der Kaufinteressenten zunehmend verändert.
Viele Kaufinteressenten suchen heutzutage ganz bewusst nach einer Immobilie, welche nicht nur privat genutzt werden kann, sondern sich auch gut zur Ferienvermietung eignet. Prnzipiell ist das auch problemlos machbar, Sie müssen dies lediglich bei der zuständigen Gemeinde und Provinz anmelden.
Privatpersonen können bei der Anmeldung Ihrer Immobilie zur touristischen Nutzung prinziell zwischen zwei Varianten wählen: Vermietung der gesamten Wohneinheit ohne Verkostung oder aber Vermietung einzelner Zimmer mit Frühstückservice.
Bevor eine private Immobilie zur touristischen Nutzung vermietet werden darf, muss diese bei der Gemeinde, der Provinz und der zuständigen Polizeidirektion angemeldet werden, andernfalls ist mit satten Bußgeldern zu rechnen.
Die Einnahmen aus der Ferienvermietung unterliegen der Einkommenssteuer und können über eine Abgeltungssteuer in Höhe von 21% des Mietpreises pauschal beglichen werden.
Wenn Sie sich nicht selbst um die regelmäßige Vermietung Ihrer Immobilie kümmern möchten oder aber nicht vor Ort wohnen und sich daher nicht selbst darum kümmern können, ist es sinnvoll, Ihre Immobilie durch eine Agentur betreuen zu lassen.
Wenn Sie Ihre Immobilie nicht als Ferienobjekt, sondern dauerhaft vermieten möchten, kommt der italienische Mieterschutz zum tragen. In Italien haben Mieter sehr viele Rechte und es gestaltet sich für den Vermieter oft äußerst schwierig, ein dauerhaftes Mietverhältnis wieder aufzulösen. Lassen Sie sich in diesem Falle ausführlich von einem Rechtsanwalt beraten!