Bevor Sie Ihre Immobilie zur touristischen Vermietung anbieten können, müssen Sie diese bei der zuständigen Gemeinde, der Provinz und der regionalen Polizeidirektion anmelden.
Alle Anmeldungen werden automatisiert über das Internet abgewickelt, Voraussetzung ist jedoch eine italienische, zertifizierte e-Mail Adresse, kurz PEC (posta eletronica certificata). Da alle Anmeldeformulare größtenteils nur in italienischer Sprache vorliegen und hier oftmals die erste große Hürde liegt, ist es ratsam, einen Steuerberater oder eine auf die Vermietung von Ferienimmobilien spezialisierte Agentur mit der Anmeldung zu betreuen.
Wurden die Anmeldeformulare einmal abgeschickt, so haben die Institutionen 30 Tage Zeit, hiergegen Einspruch zu erheben. Ist dieser Zeitraum verstrichen, so gilt das Gesuche automatisch als angenommen und Sie können mit der Vermietung Ihrer Ferienwohnung offiziell beginnen.
Sie haben nun die Pflicht, die Ankunft aller Gäste binnen 48 Stunden bei der Polizeidirektion zu melden und auf dem Onlineportal der Provinz alle An- und Abreisen sowie den täglichen Belegungsstand zu übermitteln. Je nach Gemeinde muss zweimal jährlich oder aber im monatlichen eine Gästeliste übermittelt- und die Kurtaxe abgeführt werden. Die Höhe der Kurtaxe variiert je nach Gemeinde und ist daher vor Ort zu erfragen.
Nachdem vor allem der Aufwand all dieser regelmäßig durchzuführenden Meldungen nicht zu unterschätzen ist, ist auch das oftmals ein guter Grund, eine Agentur mit der Vermietung der eigenen Immobilie zu betreuen.
Gut zu wissen
Wenn sich Ihre Immobilie in einer Wohnanlage befindet, so denken Sie bitte daran, vor der Ankunft der ersten Gäste den Verwalter über ihre Aktivitäten zu informieren. Vor allem wenn Sie sich selbst um die Vermietung kümmern bzw. die Mietverträge zwischen Ihnen und dem Gast abgeschlossen werden ist es zudem wichtig zu kontrollieren, ob Ihre Versicherung eventuelle Schäden an oder durch den Gast abdeckt.