Der italienische Staat sieht zahlreiche Steuervergünstigungen für behinderte Personen und deren Familienangehörige vor. Diese Vergünstigungen betreffen sowohl die direkten, als auch die indirekten Steuern und beinhalten auch Eingriffe an der eigenen Immobilie. So können Personen mit körperlicher Behinderung die Steuervergünstigung „Bonus Casa“ auch für folgende Arbeiten gültig machen:
Serviceleistungen aus Werkverträgen zur Beseitigung architektonischer Hürden werden zudem mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 4% berechnet.
Die Steuervergünstigung findet nur auf Eingriffe an der Immobilie der behinderten Person Anwendung, nicht aber an der Anschaffung von Gütern wie zum Beispiel Freisprechanlagen, Touchscreens, Computern oder Ähnlichem. Diese Güter sind bereits im Zuge der Einkommensteuer zu 19% abzugsfähig.
Das Finanzamt bietet behinderten Personen im Zeitraum der Abgabe der Steuererklärung häusliche Steuerassistenz. Nähere Informationen zu diesem Dienst finden Sie entweder beim lokalen Finanzamt oder aber telefonisch unter der Nummer 848 800 444 (Montags bis Freitags von 9 bis 17 Uhr und Samstags von 9 bis 13 Uhr).