Mit dem Erwerb oder der Anmietung einer Immobilie in Italien kommen diverse neue Steuern und Gebühren auf Sie zu, welche im jährlichen Rythmus zu zahlen sind. Steuern sind in Italien prinziiell Bringschulden, was bedeutet, das der Steuerzahler auch ohne explizite Aufforderung die anfallenden Steuern fristgerecht und in voller Höhe zu zahlen hat
Die jährlich anfallende kommunale Gemeindesteuer IMU (Imposta Municipale) ist von allen Immobilieneigentümern zu zahlen. Immobilien, welche vom Eigentümer als Erstwohnsitz genutzt werden sind von dieser Steuer größtenteils befreit.
Die kommunalen Müllgebühren werden unter dem Namen TARI (tassa sui rifuiti insolidi) abgerechnet. Die Müllgebühr wird über einen fixen und einen variablen Anteil berechnet und ist in zwei Raten zahlbar.
Die zusätzliche Steuerabgabe auf Luxusgüter wurde im Jahre 2011 im Zuge von Mario Montis Rettungsplan „Salva Italia“ eingeführt. Von der sogenannten Luxussteuer betroffen sind Autos über 185 kW, Boote mit einer Länge von über 14 Metern und Luftfahrzeuge aller Art.
In Italien wohnende Ausländer und Eigentümer einer Immobilie in Italien unterliegen nicht automatisch dem italienischen Erbschafts- und Schenkungsrecht, denn Wohnsitz und Lage des hinterlassenen bzw. verschenkten Vermögens spielen hierbei keine Rolle, wohl aber die Staatsangehörigkeit des Erblassers bzw. Schenkers.