Die kommunalen Müllgebühren werden seit dem Jahr 2014 unter dem Namen „TARI“ (Tassa sui Rifuiti) abgerechnet.
Die Müllgebühr wird über einen fixen und einen variablen Anteil berechnet:
Die TARI muss von jedem bezahlt werden, der in Italien ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt bzw. bewohnt. Bei vermieteten Immobilien entfällt die Müllgebühr natürlich auf den Mieter. Für den Fall, dass eine Immobilie für weniger als sechs Monate in Besitz genommen wird (z.B. durch kurzfristige Mietverhältnisse), muss die TARI vom Eigentümer der Immobilie beglichen werden. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nach den tatsächlich genutzten Tagen.
Die Gemeinden haben zudem die Möglichkeit, für einzelne Situationen Sonderregelungen in Form von Tarifermäßigungen oder Steuerbefreiung geltend zu machen. Dies sind zum Beispiel:
Wie die Grundsteuer können auch die Müllgebühren auf zwei Raten bezahlt werden Da sowohl Höhe als auch Fälligkeit der TARI von den Gemeinden individuell festgelegt werden, ist es leider nicht möglich, eine allgemeingültige Aussage diesbezüglich zu machen. Genauere Informationen erhalten Sie direkt auf Ihrer Gemeinde oder aber deren Website. Die Zahlung kann sowohl über das Modulo F24 erfolgen, als auch über Bank- oder Postüberweisung oder über Onlinebanking.