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Anerkennung des Führerscheins

Prinzipiell wird Ihr europäischer Führerschein (patente di guida) in Italien anerkannt. Wenn Sie Ihren Wohnsitz (residenza) jedoch dauerhaft nach Italien verlegen, so muss auch der Führerschein ersetzt werden:

  • Führerscheine mit Laufzeit werden einfach am Ende der Laufzeit bei der lokalen Zulassungsstelle (motorizzazione)  durch einen italienische Version ersetzt.
  • Führerscheine ohne Laufzeit müssen binnen 2 Jahren ab Datum der Ummeldung des Wohnsitzes bei der Zuständigen Führersteinstelle ausgetauscht werden.

 

Für die Umschreibung eines deutschsprachigen Führerscheins werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Führerschein
  • Ausweißpapiere
  • Vollständige Übersetzung des Führerscheins durch vereidigten Übersetzer oder durch das Konsulat

 

Des Weiteren müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, welche jedoch größtenteils aus einem Sehtest besteht.

 

Achtung!

Italienische Führerscheine haben nur eine Gültigkeit von 10 Jahren bzw. 5 Jahren ab vollendetem 50. Lebensjahr und 3 Jahren ab vollendetem 70. Lebensjahr. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Führerschein, gegen Vorlage eines ärztliches Gesundheitszeugnis und der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr, verlängert werden.

 

Bitte beachten Sie auch das die Führerscheinklassen –vor allem bei höheren Jahrgängen- oftmals nicht übereinstimmen. Darf man z.B. in Deutschland mit seinem Führerschein der Klasse 3 auch LKWs bis 7,5 Tonnen oder größere Anhänger fahren, muss dass in der gleichen Fahrzeugklasse in Italien noch lange nicht der Fall sein.

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