Wenn Sie mit Hund, Katze oder Frettchen nach Italien umziehen, müssen Sie einen ordnungsgemäß geführten EU-Heimtierpass mit sich führen. Dieser enthält alle Angaben zum Tier und dessen Besitzer, alle Pflichtimpfungen, sowie einen Mikrochip zur Identifikation. Tiere, welche vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichnet wurden, ist eine deutlich lesbare Tätowierung ausreichend.
Der EU-Heimtierpass kann von jedem autorisierten europäischen Tierarzt ausgestellt werden. Dabei können die Daten aus anderen, bisher für das jeweilige Tier geführten, Impfpässen übertragen werden. Neben der tierärtztlichen Bescheinigung über eine gültige Tollwutimpfung sollten auch Angaben über andere Impfungen, sowie den allgemeinen Gesundheitszustand des Tieres, aufgenommen werden.
Die Tollwutschutzimpfung des Hundes muss bei Einreise nach Italien in jedem Fall Gültigkeit besitzen und muss mindestens 21 Tage zurückliegen, nicht aber länger als ein Jahr. Außerdem sind Maulkorb und Leine stets mitzuführen. Die Sicherung des Hundes in einer entsprechenden Transportbox versteht sich von selbst, genauso wie die Pflicht, Hundekot stets unverzüglich zu beseitigen.
Für andere Haustiere wie Nager oder Vögel sind keine Bescheinigungen erforderlich. Prinzipiell gilt: es dürfen maximal fünf Tiere pro Person mitgeführt werden.