In Italien besteht laut Gesetzgebung keine Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung für das Eigenheim. Das heißt, der Eigentümer entscheidet selbst, ob er eventuelle Risiken durch Brand-, Wasser-, Gas- oder Elementarschäden selbst auf sich nehmen will, ohne eine Versicherung abzuschließen. Paradoxerweise trifft man häufiger auf den Fall, dass die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung für eine gemietete Wohnung besteht, da sich der Eigentümer der Immobilie gegenüber dem Mieter absichern will.
Egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, der Abschluss einer Versicherung ist in jedem Fall empfehlenswert, da die Kosten meist sehr gering ausfallen und die Vorteile zahlreich sind. weiterlesen
Der Abschluss einer Versicherung ist Vertrauenssache. Es ist daher gut abzuwägen, ob man dem vertrauten Versicherungsmakler im entfernten Heimatland den Vorzug gibt, oder sich lieber an eine namhafte Agentur vor Ort wendet, welche sich mit den Örtlichen Gegebenheiten bestens auskennt. weiterlesen
Wenn Sie für den Erwerb Ihrer Immobilie in Italien ein Darlehen aufnehmen müssen, ist hierfür der Abschluss einer Versicherung oftmals zwingende Voraussetzung. weiterlesen