Bilocale, casa d’angolo oder villino? Mit terrazza, terazzino oder balcone? Wenn Sie auf Immobiliensuche in Italien sind, sollten Sie sich gleich zu Beginn über die Begrifflichkeiten informieren, welche die verschiedenen Immobilientypen definieren oder aber Rückschlüsse auf Größe, Zustand, Besitzverhältnisse und Verwendungszweck zulassen.
Eine Wohnung wird im italienischen ganz allgemein mit „apartamento“ übersetzt. Möchte man weitere Detailinformationen gleich mit angeben, sollte man vor allem in Italien auf länderspezifische Unterschiede in den Bezeichnungen achten, denn ist eine separate Küche vorhanden, so wird diese in Italien automatisch als Raum gezählt: Ein „Trilocale“ zum Beispiel ist also eine Wohnung mit 3 Räumen einschließlich Küche, plus Badezimmer. In den nördlichen Gefilden Europas wäre dies eine 2-Zimmer-Wohnung plus Küche und Bad!
Monolocale: Einzimmerwohnung
Bilocale: Zweizimmerwohnung
Trilocale: Dreizimmerwohnung
Quadrilocale: Vierzimmerwohnung
Mansarda: Mansardenwohnung
Attico: Dachwohnung/Penthouse
Die Wörtliche Übersetzung ist „Haus“, allerdings wird das Wort „casa“ im italienischen auch immer dann verwendet, wenn man allgemein von „zu Hause“ spricht, ganz unabhängig um was für eine Immobilie es sich dabei handelt. Je nachdem welcher Zusatz dem Wörtchen „casa“ angehängt wird, ändert sich dessen Bedeutung:
Casa singola: Einfamilienhaus
Casa bifamiliare: Zweifamilienhaus
Casa plurifamiliare: Mehrfamilienhaus
Casa d‘angolo: Reiheneckhaus
Casa colonica: Bauernhaus
Casa padronale: herrschaftliches Haus
Casetta: Häuschen (oftmals aus Holz)
Casale/casolare: Bauernhaus/Weiler (meistens etwas abgelegen)
Cascina/cascinale: Bauernhof
„Condominio“ ist der zusammenfassende Begriff für ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnanlage, im italienischen auch „residence“ genannt. Letztere erfreuen sich rund um den Gardasee wachsender Beliebtheit und es gibt eine große Auswahl an Appartements, Etagenwohnungen und Reihenhäusern in größeren und kleineren Wohnanlagen. Viele dieser Anlagen verfügen über gemeinschaftliche Tiefgarage, Grünflächen und Pool, manche sind sogar mit einem Tennisplatz ausgestattet. Annehmlichkeiten wie diese haben jedoch auch ihren Preis. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die jährlich anfallenden Wohnnebenkosten wenn Sie mit einer Immobilie in einer Wohnanlage liebäugeln. Für Mehrfamilienhäuser oder Wohnanlagen mit mehr als vier Parteien ist ein Verwalter einzusetzen. Dieser wird über die Eigentümerversammlung für ein Jahr gewählt. Gibt es 10 oder mehr Parteien, ist eine Hausordnung zwingend vorgeschrieben. Achtung: Mit dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages willigen Sie automatisch in die Anerkennung einer eventuell bestehenden Hausordnung ein!
Das Wort “palazzo” bezeichnet zwar auch einen Palast, ist aber gleichzeitig auch das italienische Wort für ein Gebäude im Allgemeinen, oder aber ein Wohn- bzw. Mietshaus.
Ein „rudere“ bezeichnet ein baufälliges Haus, in der Praxis meistens nur noch eine Ruine. Wenn Sie damit liebäugeln, z.B. ein verkommenes Landhaus zu erwerben um dieses zu renovieren, informieren Sie sich vor Abschluss des Kaufvertrages, ob die von Ihnen geplanten Umbaumaßnahmen auch genehmigt werden. Oft mals sind gerade alte Landhäuser mit strengen Auflagen z.B. des Denkmalschutzes belegt, auch wenn diese nur noch aus ein paar brüchigen Grundmauern bestehen! Auch ist es wichtig herauszufinden, ob das Gebäude in einer öffentlich ausgeschriebenen Wohngegend liegt und nicht auf landwirtschaftlichem Grund. Ist letzteres der Fall, so darf das Gebäude eventuell nur von Landwirten bewohnt bzw. bewirtschaftet werden.
Ein „rustico“ ist ein Landhaus und wahrscheinlich eines der begehrtesten Immobilientypen rund um den Gardasee. Beim Erwerb eines Rustikos sollten Sie jedoch bedenken, dass diese oftmals historischen Landhäuser mit Auflagen belegt sind, welche bei eventuellen Restaurierungsarbeiten respektiert werden müssen. Oftmals befinden sich diese Landhäuser auf landwirtschaftlichem Grund und nicht in ausgeschriebenen Wohngegenden. In diesem Falle darf die Immobilie nur von Landwirten bewohnt bzw. bewirtschaftet werden.
Theoretisch bezeichnet eine „villa“ auch im italienischen ein äußerst repräsentatives Einfamilienhaus. In der Praxis jedoch wird der Begriff meistens mit dem Wort „casa“ gleichgesetzt:
Villa singola: Einfamilienhaus
Villa bifamiliare: Zweifamilienhaus
Villa plurifamiliare: Mehrfamilienhaus
Villa d‘angolo: Reiheneckhaus
Villa a schiera: Reihenhaus
oder
Villino: kleines Einfamilienhaus oder aber Reihenhaus
Spricht man von einer Terrasse, so muss diese eine Tiefe von mindestens 2 m und eine Fläche von mindestens 10 qm aufweist. Terrassen mit geringfügig kleinerer Fläche können als “terrazzino” bezeichnet werden. Bei einer Tiefe von weniger als 2 m handelt es sich dagegen nicht mehr um eine Terrasse sondern einen Balkon. Sind Balkon oder Terrasse von Fenstern umgebenen, so spricht man von einer Veranda. Da durch die Veranda das Gebäudevolumen erweitert wird, muss hierfür eine Genehmigung vom örtlichen Bauamt vorliegen!
Dieser Ausdruck besagt lediglich, dass die Immobilie vom „Boden bis zum Dach“ reicht, also vollständig in einem Besitz ist.
Nicht genehmigte bauliche Veränderungen an einer Immobilie können eventuell auch nachträglich legalisiert werden. Hierzu müssen die getätigten Baumaßnahmen den aktuell gültigen Bauvorschriften entsprechen und zwar nicht nur zum Zeitpunkt des Antrags auf Erlass der Bausünden, sondern auch zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten. Es wird zudem eine Strafzahlung von min. 516 und max. 5.164 Euro fällig. Die Höhe der Strafzahlung ist Abhängig vom Umfang der getätigten Bauarbeiten und des daraus resultierendem Wertzuwachses der Immobilie. Sind die getätigten Baumaßnahmen nur teilweise illegal, so wird das Strafmaß nur nach diesem Teil bemessen.
Eine Küche kann als Wohnküche (cucina abitabile) bezeichnet werden, insofern diese eine Fläche von mindestens 10 qm aufweist und Platz für mindestens 4 Personen bietet. Weitaus gängiger ist vor allem in kleineren Wohnungen das Wohnzimmer mit Kochnische bzw. Küchenzeile (soggiorno con angolo cottura). Als Esszimmer (tinello) kann dagegen nur ein Raum bezeichnet werden, welcher sich im direkten Anschluss an die Küche befindet.
Hiermit wird das (Flach)-Dach eines Mehrfamilienhauses bezeichnet. Oftmals ist dieses als Dachterrasse nutzbar. Die Dachterrasse kann entweder zum Gemeinschaftseigentum der Anlage zählen und somit allen Anwohnern zur freien Nutzung zur Verfügung stehen, oder aber sie ist in Privatbesitz und somit nur bestimmten Personen zugänglich. Ist Letzteres der Fall, so kann es leicht zu Schwierigkeiten kommen, wenn es um die Zuständigkeit anfallender Reparaturen geht, denn obwohl die Terrasse in Privatbesitz ist, bildet sie gleichzeitig das Dach des Mehrfamilienhauses, was wiederum ein Gemeinschaftsgut aller Anwohner darstellt. Die italienische Gesetzgebung hat für diesen Fall folgende Regelung vorgesehen: Handelt es sich um Reparaturarbeiten, welche die Terrasse in ihrer Funktion als Dach betreffen, so werden diese zu 1/3 vom Besitzer- und zu 2/3 von den verbleibenden Anwohnern getragen. Alle anderen Reparaturen an der Terrasse sind zu 100% vom Terrasseneigentümer zu begleichen.
Ist es nicht anders ausgewiesen, bezeichnet die ausgeschriebene Wohnfläche in Italien automatisch die Bruttowohnfläche (mq commerciali). Diese setzt sich wie folgt zusammen:
100% Nettowohnfläche (alle Räume ohne Mauerwerk)
100% interne, nicht tragende Wände
50% tragende interne Wände und externes Mauerwerk (bei Einfamilienhäusern 100%)
60% Veranda oder Terrasse
35% überdachte Terrasse oder Balkon (zu drei Seiten geschlossen)
35% Laubengang
25% Terrasse oder Balkon
15% Garten bei Appartement
10% Gartens bei Haus
Raumteile, die eine Raumhöhe von 1,50 m unterschreiten, werden nicht in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen. Dachböden und Kellerräume mit direktem Zugang werden zu 50% in die Berechnung einbezogen. Besteht kein direkter Zugang über die restlichen Wohnräume, werden diese Flächen nur zu 25% in die Berechnung der Bruttowohnfläche einbezogen. Die Differenz von Brutto- zu Nettowohnfläche (mq calpestabili) beträgt in etwa zwischen 15% und 20%.
Auch hier handelt es sich nicht um einen Immobilientyp, sondern um den Zustand einer Immobilie. Der Ausdruck „renoviert“ besagt, dass eine Immobilie sofort bewohnbar ist und keine Arbeiten am Mauerwerk vorgenommen werden müssen. Der Ausdruck ist auch dann noch richtig, wenn eventuell Bedarf an einem neuen Innenanstrich besteht. Befindet sich die Immobilie dagegen in einer Wohnanlage welche gut erhalten ist, die Immobilie selbst jedoch intern renoviert werden muss, so wird dies mit „ristrutturato nelle parti comuni“ beschrieben.
Unter einem Wohnraum (vano di abitazione) versteht man einen überdachten Raum, welcher von allen Seiten durch Wände (Mauerwerk, Glas, Holz, …) begrenzt wird. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass die Wände bis an die Decke reichen. Ist eine der Wände mit einer sehr geräumigen Öffnung versehen, so spricht man in diesem Fall von einem Raumteiler zwischen zwei Wohnräumen, vorausgesetzt einer der beiden Räume ist nicht erheblich kleiner und stellt somit keinen eigenen Wohnraum dar.